Im Vergleich: Gesetzliche und private Krankenversicherung für Selbstständige & Gründerinnen

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In Deutschland sind rund 90 Prozent bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Im Gegensatz zu Angestellten haben Selbstständige und Gründerinnen die Wahl und können sich zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden. Angestellte haben diese Möglichkeit erst ab einem Monatseinkommen von aktuell 4.950 Euro brutto. Selbstständige, die zum Beispiel beim Start in die Selbstständigkeit oder bei Unternehmensgründung vor der Wahl der Versicherung stehen, sollten sich genau informieren über die Vor-und Nachteile der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, um dann eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Beiträge bei privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Während bei Arbeitnehmerinnen die Hälfte der Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung vom Unternehmen gezahlt wird, tragen Selbstständige den Beitrag alleine: Grundsätzlich müssen sie die Kosten für ihre Beiträge, die für Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 4.425 Euro brutto anfallen, selbst tragen.

Eine private Krankenversicherung kann gerade für Jüngere mit hohem Einkommen günstiger als die gesetzliche Krankenkasse sein. Mit dem Alter steigen aber die Beiträge, und ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist meist nicht einfach. Auch wenn die Auftragslage schwankt und die Einnahmen aus der Selbstständigkeit mal nicht so hoch sind, bleibt der Beitrag für die private Versicherung gleich, während sich die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung in einem gewissen Rahmen an das Einkommensniveau angleichen. (Hier geht’s zum Beitragsrechner.)

​Mögliche Beitragserstattungen durch Neuerung seit 2018

​Die Beitragsberechnung für Selbstständige erfolgt seit 2018 bei gesetzlichen Kassen nämlich zunächst immer unter Vorbehalt und wird jeweils mit dem Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr rückwirkend korrigiert. Das funktioniert ähnlich wie bei einer Stromkostenabrechnung: Man zahlt zunächst Beiträge anhand des zuletzt im Steuerbescheid ausgewiesenen Einkommens. Wenn der Einkommensteuerbescheid vorliegt, dann wird verglichen, was in diesem Kalenderjahr gezahlt wurde und was eigentlich zu zahlen gewesen wäre. Dadurch kann es zu Nachberechnungen oder zu Beitragserstattungen kommen.

Leistungen bei privater und gesetzlicher Kranken​versicherung

Leistungen unterscheiden sich bei privaten Krankenversicherungen meist stark und setzen sich je nach Bedarf und finanziellen Möglichkeiten zusammen. Je mehr man bereit ist, für einen privaten Tarif auszugeben, desto mehr Leistungen sind enthalten. Die gesetzliche Krankenversicherung basiert hingegen auf dem Solidaritätsprinzip: Jeder zahlt abhängig vom Einkommen, und jeder erhält die gleichen medizinisch notwendigen und sinnvollen Leistungen, unabhängig von der persönlichen finanziellen Situation.

Auch werden bei den gesetzlichen Krankenkassen keine (Vor-)Erkrankungen oder das Alter bei der Berechnung des Beitrags einkalkuliert, wie das bei privaten Tarifen der Fall ist – bei Letzteren zahlen Versicherte mit einer chronischen Erkrankung und somit höheren Behandlungskosten nämlich einen höheren Betrag. 

Familienangehörige & Mutterschaftsgeld

Familienangehörige (Kinder und Ehe-/Lebenspartner) mit keinem oder geringem Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung außerdem kostenlos mitversichert.  Diese Möglichkeit haben Privatversicherte nicht. Wer selbstständig ist und eine Familie hat oder eine gründen möchte, hat also bei einer gesetzlichen Versicherung finanzielle Vorteile, da für Kinder kein zusätzlicher Versicherungsbeitrag fällig wird.

Gesetzlich versicherte Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld erhalten vor und nach der Geburt außerdem Mutterschaftsgeld. Um diesen Anspruch zu erwerben, müssen Selbstständige 0,6 Prozent mehr Beitrag als für eine gesetzliche Versicherung ohne Krankengeldanspruch zahlen. Das entspricht meist nur einem geringfügig höheren Beitrag von ein paar Euro pro Monat. Privatversicherte Selbstständige haben hingegen keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

​Elterngeld

Auch beim Elterngeld gibt es Punkte, die für die gesetzliche Krankenkasse sprechen, vor allem, wenn während des Bezugs nur wenige weitere Einkünfte vorliegen: Selbständige zahlen während des Bezugs von Elterngeld – solange die selbstständige Tätigkeit nicht ausgeübt wird oder nur geringe weitere Einkünfte vorliegen – nur einen Krankenkassenbeitrag von aktuell rund 180 Euro. Arbeiten Gründerinnen während des Elterngeld-Bezugs in geringerem Umfang weiter und haben niedrigere Einnahmen, kann sich ihr Kassenbeitrag ebenfalls reduzieren.

Der Kassenbeitrag ist während der Elternzeit somit oft deutlich niedriger als der normale Mindestbeitrag, der bei Selbstständigen ohne Gründungszuschuss bei aktuell rund 410 Euro im Monat liegt. Privatversicherte Selbstständige müssen prinzipiell ihren Beitrag laut Tarif weiterzahlen, auch wenn ihre Einnahmen niedriger als vorher sind. 

In Vorleistung gehen bei privater Kranken​versicherung

Wer überlegt, sich privat zu versichern, sollte auch bedenken, dass man als Privatversicherte beim Arzt und in der Apotheke oft in Vorleistung gehen muss – die Kosten werden erst im Nachhinein mit der Versicherung abgerechnet. Bei gesetzlich Versicherten läuft das unkomplizierter, denn hier rechnen Arzt und Apotheker die gesetzlichen Leistungen direkt mit der Kasse ab. 

Fragen, die dir bei der richtigen Wahl zwischen privater und gesetzlicher Kranken​versicherung helfen

Da man von der Privatversicherung nur in seltenen Fällen zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln kann, müssen Selbstständige bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung neben dem konkreten Beitrag oder Tarif also noch einige weitere Faktoren miteinbeziehen: 

  • ​Ist es sicher, dass mein Einkommen gleich bleibt oder steigt, sodass mit zunehmendem Alter auch wachsende Kosten für eine private Krankenversicherung finanzierbar bleiben (denn ein späterer Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht immer problemlos möglich)? 
  • ​Habe ich eine chronische Erkrankung oder Vorerkrankungen, die einen privaten Versicherungstarif ansteigen lassen würden? 
  • Habe ich Kinder oder einenPartner, die ich kostenfrei mitversichern möchte, was nur in dergesetzlichen Versicherung möglich ist?

  • check

    Plane ich, in Zukunft eine Familie zu gründen? Diese Frage ist vor allem für Frauen wichtig, da Privatversicherte im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben. 

  • check

    Bin ich bereit, Zeit dazu verwenden, meine Arzt- oder Medikamentenausgaben mit einer privaten Krankenversicherung abzurechnen? 

  • check

    Habe ich immer den finanziellen Puffer, beim Arzt und in der Apotheke in finanzielle Vorleistung zu gehen?

Wer als Selbstständiger oder Gründer mehr über die Kosten und Möglichkeiten der gesetzlichen Versicherung erfahren möchte, kann sich bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK schnell und unkompliziert beraten lassen. Die SBK gehört mit mehr als einer Million Versicherten zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen und ist für alle Interessierten geöffnet.

Sie berät unter anderem Selbstständige zu ihrem Krankenkassenbeitrag und dazu, ob es die Möglichkeit für eine Reduktion des Beitrags gibt – beispielsweise durch einen Antrag auf Beitragsentlastung. Außerdem berät die SBK zum Thema Zusatzversicherungen und welche davon individuell sinnvoll sind. Weitere Infos und Kontakte finden Selbstständige hier.

​Julia Burghardt ist Expertin für freiwillige Versicherung sowie Beiträge für Selbstständige bei der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK. Seit über 18 Jahren arbeitet sie bei der SBK und berät Selbstständige zu allen Fragen rund um die Krankenversicherung. In all den Jahren hat sie viele berufliche Erfolgsgeschichten, verschiedene Lebensphasen wie zum Beispiel die Familiengründung, aber auch schwierige Zeiten von selbstständigen Versicherten begleitet und weiß daher, welche Hilfestellung und Beratung sie benötigen.

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